Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn der unten angehängte Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben worden ist und der gesamte Mietpreis auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.

 

Dabei wird die Ferienwohnung dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken zur Verfügung gestellt. Weitere Verwendungszwecke (Fortbildung o.ä.) sind vorher schriftlich zu vereinbaren.

 

Der Mieter wird mit seiner Unterschrift Hauptverantwortlicher für alle mit ihm die Wohnung bewohnenden Personen und Ansprechpartner für den Vermieter. Die Wohnung wird im vereinbarten Nutzungszeitraum nur von den vorher genannten Personen bewohnt. Weitere Gäste sind schriftlich anzumelden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie z.B. Wasser, Strom und Heizung und ist bis 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses auf das Konto des Vermieters zu überweisen. 

 

Haustiere werden separat berechnet, diese Kosten sind ebenfalls vor Ort zu zahlen, spätestens am Tag der Abreise.

 

3. Kaution

entfallen

 

4. Mietdauer und Inventar

Ab 14 Uhr ist die Wohnung für den Mieter am Anreisetag bereitgestellt.

 

Am Abreisetag wird die Wohnung bis spätestens 10 Uhr geräumt übergeben.

 

Abweichende An- und Abreisezeiten sind mit dem Vermieter abzusprechen.

 

Folgende Aufgaben sind dabei vom Mieter selbst zu veranlassen:

1. Alle verderblichen mitgebrachten Essenreste entfernen, Kühlschrank leeren

2. Säubern des benutzten Geschirrs

3. Leeren aller Mülleimer und Papierkörbe in die außen stehenden Mülltonnen (beachte Mülltrennung)

4. Säubern des Backofens bei Verschmutzung durch Benutzung

 

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter hat die Möglichkeit, jederzeit schriftlich von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dabei entstehen je nach Zeitpunkt des Rücktritts folgende Kosten für den Mieter:

 

Rücktritt bis 60 Tage vor dem Anreisetag: 30% des Mietpreises

Rücktritt bis 30 Tage vor dem Anreisetag: 50% des Mietpreises

Rücktritt bis 10 Tage vor dem Anreisetag: 80% des Mietpreises

Rücktritt 9 Tage bis zum Anreisetag/ Nichterscheinen bis 20 Uhr: 100% des Mietpreises

 

Sollte der Mieter einen Ersatzmieter für den von ihm gebuchten Zeitraum anbieten können, kann dieser den Platz einnehmen vorbehaltlich dem Einverständnis des Vermieters, falls seines Erachtens triftige Gründe (wirtschaftlich, persönlich) gegen ein Vertragsverhältnis sprechen. Dabei haften der bisherige Mieter und der neue Mieter zu je 50% als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt eines Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung.

 

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann jederzeit und fristlos den Vertrag kündigen, wenn sich der Mieter nicht an die Vertragsklauseln hält und/ oder den Mietpreis nicht wie vereinbart fristgemäß zahlt. 

Desweiteren kann er das Mietverhältnis aufheben, wenn ihm ein Vertragsverhältnis wegen ungebührlichen Verhaltens wirtschaftlich oder persönlich nicht zuzumuten ist. 

 

In diesen Fällen kann der Vermieter Ersatz für die Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. 

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Beide Parteien des Mietvertrages können bei außergewöhnlichen Umständen wie höherer Gewalt jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sind jedoch verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. 

 

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Ferienwohnung und das gesamte Inventar pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Bei schuldhafter Beschädigung der Gebäude und der Außenanlagen durch ihn oder seine Mitreisende oder Gäste ist er dem Vermieter ersatzpflichtig. Entstandene Schäden sind sofort dem Vermieter anzuzeigen. Für Folgeschäden bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist der Mieter regresspflichtig. 

Müll ist getrennt zu entsorgen, in Abflüsse oder Ausgüsse dürfen keine Verstopfung verursachenden Stoffe gegossen oder geworfen werden, ebenso dürfen keine gefährlichen oder umweltschädigenden Flüssigkeiten entsorgt werden. 

Sollten dem Mieter Mängel oder Schäden, die er nicht selbst verursacht hat, auffallen, verpflichtet er sich, rechtzeitig den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter einen Ersatz fordern. Zudem kann der Mieter dann keine Ansprüche wegen Nichterfüllung zu erbringender Leistungen (wie Mietminderung) stellen. 

 

9. Verpflichtungen des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Angaben bezüglich zu erbringender Leistungen und Ausstattungen sowie für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts. Er verpflichtet sich, diese Leistungen zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes des Mieters zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a des BGB. 

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden erlischt bei unerlaubter Handlung, sofern sie nicht aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt (Sturmschäden, Überschwemmungen etc.). Eine Haftung für nicht sachgemäß abgestellte Sport- oder Spielgeräte auf dem Grundstück sowie für eine unvorsichtige Benutzung des Grundstücks besteht nicht. 

 

10. Tierhaltung

Tierhaltung ist grundsätzlich nur nach vorheriger und rechtzeitiger (mindestens 1 Woche vor Beginn des Mietverhältnisses) Angabe durch den Mieter und Zustimmung des Vermieters möglich. Der Mieter haftet unbegrenzt für jeden durch das mitgebrachte Tier verursachten Schaden und verpflichtet sich, keine gefährlichen Tiere unterzubringen.

Bei Benutzung des Grundstücks als Hund- oder Katzentoilette verpflichtet sich der Mieter, die entstandenen Verunreinigungen restlos zu beseitigen.

Bei Verunreinigung der Ferienwohnung durch Tierhaare oder Flecken verpflichtet sich der Mieter dazu, diese ebenfalls restlos zu beseitigen. Bei Beanstandungen seitens des Vermieters kann dieser sich vorbehalten, Teile oder die gesamte Kaution einzubehalten und/ oder die Beschädigungen und Verschmutzungen kostenpflichtig entfernen zu lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. 

 

11. Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich, die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung zu Beginn des Mietzeitraums zu lesen und uneingeschränkt einzuhalten. Es besteht die absolute Pflicht der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Dazu gehören der anständige Umgang mit Ruhezeiten und die Einhaltung des ABSOLUTEN RAUCHVERBOTS.

Zum Ausleben der Rauchgelüste steht der Bereich vor der Ferienwohnung zur Verfügung. 

 

12. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, zusätzliche Absprachen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

 

13. Gerichtsstand und Recht

Es findet das deutsche Recht Anwendung. Für Klagen oder Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht des Vermieters (Amtsgericht Schleswig) zuständig. Für Mieter aus dem Ausland bzw. Personen, die keinen Gerichtsstand in Deutschland haben, dient ebenfalls ausschließlich der Wohnsitz der Vermieters als Bezirk des Gerichtsstandes.